Mietvertrag / Gastaufnahmebedingungen

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der Tourismus Hörnerdörfer GmbH

Lieber Gast,

bitte schenken Sie den nachstehenden Gastaufnahmebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Leistungsträger (z.B. Hotels, Ferienwohnungen) sowie zwischen Ihnen und der Tourismus Hörnerdörfer GmbH (nachfolgend „Gästeinformation“ genannt). Diese Gastaufnahmebedingungen werden Bestandteil des mit dem Leistungsträger abzuschließenden Vertrages über die Leistungen des Leistungsträgers und des mit der Gästeinformation als Vermittler von Beherbergungs- und sonstigen Leistungen abzuschließenden Vermittlungsvertrages. Diese Gastaufnahmebedingungen gelten nicht für das Produkt „Weiße Wochen in Obermaiselstein“, hierfür ist die Gästeinformation selbst Veranstalter und somit Vertragspartner des Gastes.

1. Gegenstand der Vermittlung
Die Gästeinformation vermittelt über ein elektronisches Reservierungssystem insbesondere Übernachtungsleistungen.
Die Gästeinformation erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen, nachfolgend Leistungsträger genannt. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Gast und dem Leistungsträger zustande. Die Gästeinformation und den Gast verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag.
Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung.

2. Buchung und Vertragschluss
2.1
Mit der Buchung bietet der Gast dem Leistungsträger den Abschluss eines Vertrages (z.B. bei Hotelbuchungen eines Beherbergungsvertrages) und der Gästeinformation den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Gastaufnahmebedingungen verbindlich an.

2.2
Die Buchung kann elektronisch über das Internet, per Post, per Fax, per e-mail, per Telefon oder persönlich vorgenommen werden. Der Leistungsträger kann die in den Ziffern 2.3 bis 2.4 genannten Buchungsmöglichkeiten anbieten.

2.3
Buchungsmöglichkeit „Nicht direkt buchbar“: Die Gästeinformation vermittelt dem Gast den Kontakt zu dem Leistungsträger. Der Gast nimmt mit dem Leistungsträger direkt Kontakt auf. Der Vertrag zwischen Gast und Leistungsträger kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Leistungsträgers bei dem Gast zustande.

2.4
Buchungsmöglichkeit „Direkte Buchungen“: Bei einer elektronischen Buchung über das Internet kommt der Vertrag zwischen Leistungsträger und Gast durch die Anzeige einer Buchungsbestätigung am Ende des Buchungsvorganges zustande. Der Gast hat die Möglichkeit sich diese Buchungsbestätigung nach Abschluss der Buchung auszudrucken.

2.5
Unverbindliche Reservierungen (d.h. Reservierungen von denen der Gast kostenlos zurücktreten kann) sind nur möglich, wenn der Leistungsträger dies dem Gast bestätigt. Anderenfalls kommt mit den in den Ziffern 2.3 bis 2.4 beschriebenen Buchungsmöglichkeiten ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.

2.6
Die der Gästeinformation zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt.

3. Buchungsänderungen
3.1

Umbuchungswünsche des Gastes sind ausschließlich direkt an den Leistungsträger zu richten. Die Umsetzung der Umbuchungswünsche des Gastes setzt die Verfügbarkeit der zu ändernden Leistungen (z.B. freie Zimmer bei Änderungswunsch des Reisetermins) bei dem Leistungsträger voraus.

3.2
Für Änderung von Gästenamen, des Reisetermins oder sonstigen gebuchten Leistungen für im übrigen gleich bleibende oder verlängerte Aufenthalte berechnet der Leistungsträger dem Gast keine Kosten, insofern der neue Reisetermin nicht in einer Saisonzeit liegt in der höhere Preise gelten als zu der ursprünglich gebuchten Saisonzeit.

4. Zahlung
4.1
Insofern vor Anreise an den Leistungsträger eine Anzahlung zu leisten ist, wird der Gast auf Höhe und Fälligkeit der Anzahlung vor Buchungsabschluss hingewiesen.

4.2
Ist keine Anzahlung zu leisten erfolgt die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Übernachtungspreises bei Abreise direkt bei dem Leistungsträger.

5. Rücktritt / Stornierung
5.1
Der Gast kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Leistungsträger zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Leistungsträger. Die Gästeinformation empfiehlt, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2
Tritt der Gast von dem mit dem Leistungsträger geschlossenen Vertrag zurück oder reist nicht an, ist der Leistungsträger berechtigt, dem Gast die Kosten für die Übernachtung und für ggf. vereinbarte Nebenleistungen unter Abzug des durch anderweitige Verwendung der geschuldeten Leistung Erlangten und der ersparten Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
Als ersparte Aufwendungen zieht der Leistungsträger bei Übernachtungen ohne Frühstück 10 %, bei Übernachtung mit Frühstück 20 %, bei Übernachtung mit Halbpension 30 % und bei Übernachtung mit Vollpension 40 % von dem Gesamtpreis ab.
Kann der Leistungsträger das gebuchte Zimmer an Dritte vermieten, entsteht für den Gast keine Rücktrittsgebühr.
Die Rücktrittsgebühr ist sofort fällig.

5.3
Es bleibt dem Gast in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch seinen Rücktritt entstanden ist, als die vom Gast geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.

5.4
Dem Gast wird dringend empfohlen eine  Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

6. Gewährleistung / Haftung
6.1
Die Gästeinformation ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Die Gästeinformation haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Vertrages.

6.2
Die Haftung der Gästeinformation beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.3
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Leistungsträger (nicht an die Gästeinformation) zu richten. Unterlässt der Gast die Anzeige von Mängeln schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. Reichen die auf der Reservierungsbestätigung enthaltenen Angaben für die Identifizierung des Leistungsträgers nicht aus, können bei der Gästeinformation die notwendigen Informationen eingeholt werden.

7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

8. Gerichtsstand
Klagen gegen die Gästeinformation sind an deren Sitz zu erheben. Für Klagen der Gästeinformation gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Gästeinformation maßgebend.


Tourismus Hörnerdörfer GmbH
Am Anger 15,
87538 Fischen i. Allgäu

Stand: April 2013
© Urheberrechtlich geschützt; Rechtsanwalt N.Schwarze 2013